Frühe Hilfen auch für Jugendliche? Gilt der Schutzauftrag § 8a SGB VIII bis zur Volljährigkeit?
Fachtagung, Berlin, 07.-08.10.2010
Jugendliche - eine "vergessene Zielgruppe" im Kinderschutz in der Jugendhilfe?
Frühe Hilfen und Kinderschutz wurden in den letzten Jahren sehr stark vorrangig mit kleinen Kindern, die es zu schützen gilt, assoziiert. Aber haben nicht auch Jugendliche ihren ganz eigenen (Kinder-)Schutzbedarf, mit dem sich die Jugendhilfe intensiver beschäftigen sollte?
Anliegen der Tagung ist es deshalb, sich mit den folgenden Fragen auseinanderzusetzen:
- Wo steht der Kinderschutz in Deutschland heute?
- Hat der § 8a SGB VIII auch was mit Jugendlichen zu tun?
- Was sind Gefährdungslagen Jugendlicher allgemein?
- Was sind konkrete "gewichtige Anhaltspunkte" (§ 8a SGB VIII)?
- Wie verstehe ich als (insoweit erfahrene) Fachkraft mein Arbeitsfeld?
- Haben wir Konzepte und Hilfeangebote für Jugendliche im Kinderschutz?
- Wie kann das Jugendamt in diesem Bereich aktiver werden?
Die "insoweit erfahrene Fachkraft" (ieF) – ein unbekanntes Wesen?
"ieF" zu sein bedeutet vor allem, fachliches Know-How in der Gefährdungseinschätzung zu haben, vertrauensbildend gegenüber den Eltern zu wirken und ihnen die Gewissheit zu geben, dass nicht "alles" gleich ans Jugendamt gemeldet wird. Bisher sind aber keine Zahlen bekannt, wie es in der Praxis mit der Inanspruchnahme der "insoweit erfahrenen Fachkraft" (§ 8a Absatz 2 SGB VIII) aussieht, und es gibt keine inhaltliche Beschreibung der Aufgaben und Leistungen der "ieF". In der Praxis existieren aber sehr unterschiedliche Auffassungen darüber. Wir wollen darüber diskutieren, wie diese im Sinne fachlicher Standards inhaltlich untersetzt werden können und wie die Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie z.B. der Jugendgerichtshilfe, Jugendberufshilfe, Polizei oder Justiz aussehen sollte.
Wir möchte uns mit Ihnen auf die Suche nach Anhaltspunkten zum Tätigwerden im Kinder- und Jugendschutz nach § 8a SGB VIII für Jugendliche begeben und deutlich machen, dass Kinderschutzthemen auch solche sind, die sich mit der Nutzung neuer Medien, Mobbing, Erpressung, Sucht, Umgang mit Sexualität, Schulschwänzen, Gewalt oder Delinquenz allgemein befassen. Es können sicherlich (noch) keine fertigen Konzepte präsentiert werden, aber diese Tagung soll anregen, zum Nachdenken und Tätigwerden über diesen Aspekt von Kinderschutz.
Seminarleitung: Kerstin Landua


